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Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.

BDB - Information über die behördlichen Maßnahmen zur Corona Krise

Liebe Mitglieder,

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bereits gestern Abend haben wir Sie in einer E-Mail über die aktuellen Maßnahmen informiert.

Ergänzend dazu nochmals eine Zusammenfassung und weitere Informationen.

 

Abstimmung und daraus hervorgehende Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern


Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben am 16.März 2020 folgende Leitlinien

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/meseberg/leitlinien-zum-kampf-gegen-die-corona-epidemie-1730942


zum einheitlichen Vorgehen vereinbart. Damit soll die Infektionskette infolge der Corona-Epidemie verlangsamt werden, um die medizinische Versorgung der tatsächlichen Infektionsfälle gewährleisten zu können.

 

Ausdrücklich nicht geschlossen werden (siehe Ziffer 1 der Leitlinien) Bau- und Gartenmärkte; d.h. Betreiber von Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkten können aufgrund der Tatsache, dass sie in Deutschland der Grundversorgung zugeordnet werden, weiterhin ihren Betrieb geöffnet haben.

 

Auch der Großhandel (das ist der klassische Baustoffgroßhandel) ist als sogenannter „Produktionsverbindungshandel“ in Deutschland nicht von der Schließung betroffen, denn Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit weiter nachgehen und ihren Bedarf bei Ihnen decken.

 

Offen ist, wie mit den Ausstellungen umzugehen ist.

Fallen diese auch unter die Ausnahmeregelung der Vereinbarung oder müssen sie geschlossen werden?

Die Wirtschaftsverbände klären dies gegenwärtig mit den zuständigen Behörden. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen werden wir Sie wieder informieren.

 

Empfehlungen zu hygienischen Maßnahmen

 

Die Gesundheitsämter werden kurzfristig zusätzliche Auflagen zur Hygiene verfügen; erfahrungsgemäß werden dies sein:


  1. die Bereitstellung ausreichender Desinfektionsmittel für Kunden und Mitarbeiter und

  2. Hinweise auf die unbedingte Vermeidung von Warteschlangen und Abstände zu Mitarbeitern und anderen Kunden von mindestens 1,5 bis 2 Meter (z.B. Klebestreifen auf dem Fußboden als „Abstandhalter“).


Um Warteschlangen zu vermeiden, werden die „Sonntagskaufverbote“ gelockert - erwähnt sind zusätzliche Öffnungszeiten von 12:00 bis 18:00 Uhr; einige Landkreise haben auch die abendlichen Ladenschlusszeiten erweitert, um Publikumsverkehr zeitlich zu entzerren. Detaillierte Informationen und den jeweiligen Wortlaut der Allgemeinverfügungen in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt finden Sie auf den Internetseiten Ihres jeweils zuständigen Gesundheitsamtes.

Selbstverständlich gelten alle anderen bisher schon erlassenen Maßnahmen z.B. für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten weiterhin; bei Verdacht auf eine Infektion muss Ihr Haus- oder Betriebsarzt umgehend das Gesundheitsamt informieren.

 

Weitere hygienischen Verhaltenshinweise finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html


COVID 19: Auswirkungen im Arbeitsrecht

 

Sie können Ihren Betrieb auch vorübergehend selbst schließen, wenn Sie es aus unternehmerischer und fürsorglicher Sicht nicht mehr verantworten möchten, diesen fortzuführen. Oder Sie bekommen aufgrund eines positiv getesteten Mitarbeiters oder Kunden die behördliche Schließungsanordnung. Die arbeitsrechtlichen Folgen sind sehr unterschiedlich: Bei einer freiwilligen Schließung müssen Löhne und Gehälter vom Arbeitgeber weiter gezahlt werden. Bei einer Schließung/Quarantäne aufgrund Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz wird das zunächst gezahlte Arbeitsentgelt dem Arbeitgeber erstattet.

 

Die Corona Krise betrifft alle Wirtschaftskreise. Die Rechtsanwaltskanzlei Henseler & Partner, Düsseldorf, hat die rechtlichen Auswirkungen sehr anschaulich und verständlich erörtert. Gern stellen wir Ihnen diese Zusammenstellung zur Verfügung, die wir von unserem befreundeten Verband DG Haustechnik erhalten haben:

 

http://www.hp-legal.com/images/stories/kanzlei/covid_-19_auswirkungen_im_arbeitsrecht.pdf

 

Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung angepasst. Die entsprechende Gesetzesvorlage hat alle legislativen Gremien bereits passiert und soll bis Anfang April in Kraft treten. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Zukünftig sind auch Leiharbeiter in die Regelungen eingeschlossen und es müssen nur 10% (statt bisher 30%) der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit Kurzarbeit für den Betrieb beantragt werden kann.

 

Die Zusammenfassung finden Sie in der beigefügten Abhandlung der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände e.V., BDA (siehe rechts als PDF zum Download).

 

Informationen des DIHK zum Coronavirus

 

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat in einer FAQ-Liste hilfreiche Links rund um das Coronavirus zusammengestellt. Dort finden Sie z.B. Antworten zu den Fragen:

 

Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun?

 

Diese Informationen finden Sie unter folgendem Link:

 

www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

 

Ergebnisse und Forderungskatalog der BGA-Mitgliedsverbände

 

Am 13. März hat der Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) e.V. – stellvertretend für den Großhandelssektor – an einem Gespräch mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministern Jens Spahn (Gesundheit), Peter Altmaier (Wirtschaft und Energie), Andreas Scheuer (Verkehr und digitale Infrastruktur), Olaf Scholz (Finanzen) und Hubertus Heil (Arbeit und Soziales) teilgenommen.

 

Zentrale Forderungen der Verbände ergaben sich im Hinblick auf Liquiditätssicherung, arbeitsrechtliche Folgen und die Aufrechterhaltung der Logistikketten. Einige der bereits verabschiedeten Maßnahmen sind weiter unten zusammengefasst. BGA Präsident Bingmann zieht ein überaus positives Resümee des Austauschs und der Bemühungen um ein aktives und offenes Krisenmanagement.

 

Konjunkturprogramme

 

Gesonderte Konjunkturprogramme sind derzeit nicht geplant. Unternehmen sollen durch finanzielle Erleichterungen im Bereich Liquidität und Steuerverschonung unterstützt werden.

 

Kurzarbeitergeld

 

Am Donnerstag, 12. März 2020 wurde im Bundestag, Bundesrat und durch den Bundespräsidenten das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld verabschiedet. Es dauert ca. zwei Wochen, bis das Gesetz geschrieben ist. Damit wird es vermutlich zum 01. April 2020 in Kraft treten. Die Arbeitsagentur empfiehlt, die Anträge möglichst rasch zu verfassen. Sie werden nach Eingang abgearbeitet, unabhängig davon, wann das Gesetz erstellt wird. Zum Kurzarbeitergeld für betreuende Eltern besteht noch eine ungeklärte Rechtslage. Ein Weg ist, dass der/die Mitarbeiter zum Dienst kommen und das Unternehmen zeitgleich Kurzarbeit anmeldet. Die Mitarbeiter gehen dann wieder nach Hause.

 

Sozialversicherungsbeiträge


Geplant ist, eine Stundung zu ermöglichen; an einer genauen Formulierung wird noch gearbeitet. Eine generelle Reform der Unternehmenssteuer hat BGA-Präsident Bingmann angesprochen. Diese wurde positiv aufgenommen, ist aber eher für eine zweite, möglicherweise bevorstehende Runde von Erleichterungen für Unternehmen angedacht.

 

Logistik

 

Nationale und internationale Lieferketten geraten grundlegend in Unordnung. Es wird gesehen, dass Grenzgänger im beruflichen Umfeld besondere Hilfe benötigen. Auch deutlich gesehen wird, dass die Großhandels- und Zustelllogistik innerhalb der Städte Flexibilität benötigt. Dafür werden Maßnahmen erarbeitet, die beispielsweise das Sonntagsfahrverbot lockern sowie die Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer flexibilisieren. Insgesamt hat der Güterverkehr bereits jetzt um 50% abgenommen, der Luftfrachtbereich deutlich mehr. Die Situation zwischen Deutschland, Österreich und Italien wird als katastrophal angesehen. Politik und Behörden sind  um Verbesserung bemüht.


Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten und auch unsere Website entsprechend aktualisieren.

Die Informationen finden Sie in Kürze auch auf der Startseite.

 

Sollten Sie Fragen zu Details haben, stehen Ihnen die Herren Schneidewind, Remy und Fechtig sehr gern jederzeit zur Verfügung.

 

Herzliche Grüße

Michael Hölker

 

Hauptgeschäftsführer

 

Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.
Am Weidendamm 1 A  | 10117 Berlin
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