Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.
BDB - Infos zum Beschluss der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten
Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesregierung haben sich am 22.03.2020 auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte verständigt.
Die Umsetzung in den Ländern erfolgt jedoch nicht einheitlich im Hinblick auf unsere Branche. In einzelnen Bundesländern werden
Bau -und Gartenmärkte nicht mehr der Grundversorgung zugeordnet. Dies betrifft die Beratung von Privatkunden in Ihren Betriebsräumen.
Wir unterscheiden zwischen zwei Bereichen:
- Bau-, Heimwerker- und Gartenmärkte, die der Grundversorgung zugerechnet werden (nicht in allen Bundesländern), weil sie oftmals Tierfutter verkaufen
- Klassischer Baustoff-Fachhandel, der dem Großhandel zugerechnet wird. Großhandlungen dürfen geöffnet sein, da sie dem Produktionsverbindungshandel zugerechnet werden und damit der Aufrechterhaltung der Produktion, in dem Fall der Baustelle, dienen
Zur Vereinfachung haben wir in einer Übersichtstabelle ("Matrix_Verordnungen") die Auswirkungen für Ihren Betrieb dargestellt.
Die Links zu den einzelnen Verordnungen der Länder finden Sie hier:
Links der Länder zum Beschluss der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten vom 22.03.2020
Wichtiger Hinweis: Vereinzelt gibt es noch Sonderregelungen der Städte und Kommunen, die über die Regelungen des Bundes oder der Länder hinausgehen. Diese können wir leider aktuell nicht alle darstellen. Bitte informieren Sie sich hier jeweils auf den Homepages Ihrer Gemeinde tagesaktuell.
Baden-Württemberg :
Bayern (Bau-und Gartenfachmärkte nicht mehr der Grundversorgung zugeordnet, Großhandel nicht betroffen):
Die Homepage des Landes Bayern ist leider überlastet. Sie finden das entsprechende Dokument bei uns im Downloadbereich unter „Aktuelles/Meldungen“.
Berlin :
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Brandenburg :
https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.662099.de
Bremen :
Hamburg :
Hessen :
Mecklenburg-Vorpommern (18.03.2020):
Niedersachsen: (Punkt 9 Allgemeinverfügung vom 22.03.2020: Betreibern von Baumärkten ist die Abgabe von Waren an nicht gewerbliche Kunden untersagt)
Nordrhein-Westfalen :
Rheinland-Pfalz (vom 17.03.2020):
Saarland (vom 20.03.2020):
https://www.saarland.de/SID-65D105E4-F4670940/254312.htm
Sachsen: (Bau-und Gartenfachmärkte müssen geschlossen werden für den Publikumsverkehr)
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/FAQ_Stand2020-03-22_4.pdf
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AllgV-Corona-Ausgangsbeschraenkungen_22032020.pdf
Sachsen-Anhalt (vom 18.03.2020):
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-CoronaVVSTpP4
Schleswig-Holstein :
Thüringen (vom 19.03.2020):
Vereinzelt bestehen Sonderregelungen der Städte und Kommunen, die über die Regelungen des Bundes oder der Länder hinausgehen.
Diese können wir leider aktuell nicht alle darstellen. Bitte informieren Sie sich hier jeweils auf den Homepages Ihrer Gemeinde tagesaktuell.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Herren Schneidewind, Remy und Fechtig sehr gern jederzeit zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Michael Hölker
Hauptgeschäftsführer
Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.
Am Weidendamm 1 A | 10117 Berlin
Tel: +49 30 590099 576 | Fax: +49 30 590099 476 | Mail: info@bdb-bfh.de | Internet: www.bdb-bfh.de
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