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Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.

Pragmatische Organisation von Ablade-Vollmachten

Frage dabei ist, wie können die Fahrer abladen, ohne sich Lieferpapiere freizeichnen zu lassen und darauf zu warten, dass die gelieferte Ware auf der Baustelle auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft wurde. Die Lösung soll ohne großen Verwaltungsakt und Zusatz-Papiere funktionieren. Dazu empfiehlt Herr Schneidewind folgende Vorgehensweise…

 

  1. Lieferschein

 

„Sehr geehrter Kunde,

 

wir haben Sie heute mit Waren beliefert. Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie haben wir darauf verzichtet, uns die Anlieferung quittieren zu lassen. Stattdessen dokumentieren wir diese durch entsprechende Fotos und Anliefervermerke des Fahrers. Details auf xyz.de (Homepage der Firma).“

 

  1. Homepage

 

„Wir beliefern Sie auch während der Corona-Krise zuverlässig weiter. Um Ihre und unsere Mitarbeiter vor Ansteckung zu schützen, verzichten wir aber in dieser Zeit darauf, uns die Anlieferung quittieren zu lassen. Stattdessen dokumentieren unsere Fahrer die Anlieferung durch ein Foto der abgelieferten Ware und verfassen einen kurzen Vermerk zu Ort und Zeitpunkt der Ablieferung. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Regelung über die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB) unverändert Gültigkeit hat.“