Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.
LINKS zu behördlichen Maßnahmen in der Corona Krise
Zur Vereinfachung haben wir in einer Übersichtstabelle ("MatrixVerordnungen") die Auswirkungen für Ihren Betrieb dargestellt. Die Datei finden Sie in unserem Download-Bereich:
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Link zu den aktuellen Maßnahmen seitens der Bundesregierung und der Länder (Stand 20.04.2020):
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
Links der Länder zum Beschluss der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten vom 22.03.2020:
Wichtiger Hinweis: Vereinzelt gibt es noch Sonderregelungen der Städte und Kommunen, die über die Regelungen des Bundes oder der Länder hinausgehen. Diese können wir leider aktuell nicht alle darstellen. Bitte informieren Sie sich hier jeweils auf den Homepages Ihrer Gemeinde tagesaktuell.
Baden-Württemberg (22.03.2020):
Bayern (27.03.2020, hier steht mittlerweile eine POSITIV-LISTE zur Verfügung, erlaubt sind:
Baumärkte für Handwerker mit Handwerksausweis, Baustoffhandel, Großhandel, Landhandel, Dienstleistungen soweit online oder telefonisch erbracht, Online-Lieferdienste, Baustellen-Baugewerbe)
https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43321/
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-20-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf
Berlin (22.03.2020):
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Brandenburg (22.03.2020):
https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.662099.de
Bremen (24.03.2020):
Hamburg (22.03.2020):
Hessen (22.03.2020):
Mecklenburg-Vorpommern (24.03.2020):
(Bau-und Gartenmärkte müssen schließen, Belieferung Privatkunden möglich)
Niedersachsen (03.04.2020):
Die Verordnung vom 03.04.2020 tritt am 04.04.2020 in Niedersachsen in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung vom 27.03.2020 in Niedersachsen außer Kraft.
Letztere Verordnung hatte die Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 ersetzt.
Betreibern von Bau- und Gartenmärkten ist die Abgabe von Waren an nicht gewerbliche Kunden wieder gestattet (Stand 03.04.2020).
Nordrhein-Westfalen (24.03.2020 Bau- und Gartenmärkte dürfen nur Gewerbekunden bedienen, Belieferung Privatkunden möglich):
Rheinland-Pfalz (24.03.2020):
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/2020-03-23_3._CoBeLVO.pdf
Saarland (20.03.2020):
https://www.saarland.de/SID-65D105E4-F4670940/254312.htm
Sachsen (25.03.2020, Bau-und Gartenfachmärkte müssen geschlossen werden für den Publikumsverkehr)
https://www.coronavirus.sachsen.de/unternehmen-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-4136.html
Sachsen-Anhalt (24.03.2020):
Schleswig-Holstein (25.03.2020):
Thüringen (19.03.2020 + Ergänzung 24.03.2020):
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Gemäß Auskunft des Bayrischen Wirtschaftsministeriums (Stand 31.03.2020) sind Abholungen durch Privatkunden von Baustoffen in Bayern nicht erlaubt (bitte scrollen Sie unter nachfolgendem Link relativ weit nach unten bis zum vierten roten Frage-Block):
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Abstimmung und daraus hervorgehende Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern
Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben am 16.März 2020 folgende Leitlinien
Empfehlungen zu hygienischen Maßnahmen
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
COVID 19: Auswirkungen im Arbeitsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Henseler & Partner, Düsseldorf, hat die rechtlichen Auswirkungen sehr anschaulich und verständlich erörtert. Gern stellen wir Ihnen diese Zusammenstellung zur Verfügung, die wir von unserem befreundeten Verband DG Haustechnik erhalten haben.
http://www.hp-legal.com/images/stories/kanzlei/covid_-19_auswirkungen_im_arbeitsrecht.pdf
Informationen des DIHK zum Coronavirus
www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594
Informationen zum Kurzarbeitergeld (FAQ-Liste der Agentur für Arbeit mit Hinweisen auf die neue
Rechtslage zum 01.04.2020, Gültigkeit ab 01.03.2020):
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld