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Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.

Sonderregelung im Bundesland BAYERN

Gemäß Auskunft des Bayrischen Wirtschaftsministeriums (Stand 31.03.2020) sind Abholungen durch Privatkunden von Baustoffen in Bayern nicht erlaubt (bitte scrollen Sie unter nachfolgendem Link relativ weit nach unten bis zum vierten roten Frage-Block):

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

 

 

Im Bundesland Bayern (Stand 27.03.2020) ist derzeit der Verkauf wie folgt erlaubt:

 

Baumärkte für Handwerker mit Handwerksausweis, Baustoffhandel, Großhandel, Landhandel, Dienstleistungen soweit online oder telefonisch erbracht, Online-Lieferdienste, Baustellen-Baugewerbe

 

https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43321/

 

Alle weiteren Informationen für Bayern finden Sie hier:

 

https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-20-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf