Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.
Sonderregelung im Bundesland BAYERN
Gemäß Auskunft des Bayrischen Wirtschaftsministeriums (Stand 31.03.2020) sind Abholungen durch Privatkunden von Baustoffen in Bayern nicht erlaubt (bitte scrollen Sie unter nachfolgendem Link relativ weit nach unten bis zum vierten roten Frage-Block):
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Im Bundesland Bayern (Stand 27.03.2020) ist derzeit der Verkauf wie folgt erlaubt:
Baumärkte für Handwerker mit Handwerksausweis, Baustoffhandel, Großhandel, Landhandel, Dienstleistungen soweit online oder telefonisch erbracht, Online-Lieferdienste, Baustellen-Baugewerbe
https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43321/
Alle weiteren Informationen für Bayern finden Sie hier:
https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-20-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf